kirchenasyl-logo.jpg

    Letzte Chance Kirchenasyl ?

    „Letzte Chance Kirchenasyl?“
    In letzter Zeit erhalten Kirchengemeinden häufig Anfragen, ob sie einem Flüchtling, der von der Abschiebung bedroht ist, Kirchenasyl gewähren könnten.
    Doch nicht nur für die Flüchtlinge und die Unterstützerkreise, sondern auch für die Kirchengemeinden selbst ist das Kirchenasyl eine große Herausforderung.
    Es kann eine Gemeinde stärken, aber auch regelrecht sprengen.
    Bevor nun Kirchenasyl gewährt werden soll, müssten im Vorfeld die Entscheidungen von den jeweiligen Gremien bereits getroffen werden, um im Ernstfall nicht unter großen Zeitdruck zu kommen. 

    Die ökumenische Flüchtlingsarbeit der Caritas und der Diakonie bietet daher am 1. Juli 2015 um 19 Uhr im Gemeindehaus St. Martin in Biberach einen Abend zum Thema Kirchenasyl an, in dem objektiv über das Thema informiert und diskutiert werden soll.

    Als Referentin konnte Frau Annegret Huchler, Bistumsbeauftragte des Bistums Limburg für „Willkommenskultur für Flüchtlinge“ gewonnen werden.

    Informationsabend zum Thema „Kirchenasyl“ stößt auf großes Interesse

    • Was müssen wir beachten, wenn wir ein Kirchenasyl durchführen wollen?
    • Welche Voraussetzungen gibt es?
    • Kann ich als Privatperson deswegen vom Staat belangt werden?

    Diese und ähnliche Fragen häuften sich in den letzten Monaten bei den hauptamtlichen Mitarbeitern der ökumenischen Flüchtlingsarbeit von Caritas und Diakonie im Landkreis Biberach.

    Am 1.7.2015 fand daher im Gemeindezentrum St.Martin in Biberach ein Informationsabend statt, für den Frau Annegret Huchler, Beauftragte für „Willkommenskultur für Flüchtlinge“ des Bistums Limburg gewonnen werden konnte.

    30 Besucher folgten der Einladung. Einige, wie eine Evangelische Pfarrerin aus Wangen die mit Teilen ihres Kirchengemeinderates nach Biberach kam, nahmen trotz des hochsommerlichen Wetters eine längere Anreise in Kauf. Sie wurden nicht enttäuscht: äußerst kompetent informierte Frau Huchler über die Voraussetzungen, die bereits vor Beginn eines Kirchenasyls abgeschlossen sein sollten.

    • Der Beschluss des Kirchengemeinderates
    • das Einverständnis der höheren Ebenen. 

    Ganz besonders wichtig: Die Begleitung durch einen Rechtsanwalt sowie die detaillierte Darstellung der besonderen Härten die den Flüchtling, der durch das Kirchenasyl vor einer drohenden Abschiebung bewahrt werden soll, bei einer Rückführung in sein Herkunftsland, oder im Falle einer „Schengen Rückführung“, in den für ihn zuständigen Erstaufnahmestaat treffen würden. Da es in der Regel sehr schnell gehen muss, sollten die grundsätzlichen Beschlüsse in den Kirchlichen Gremien bereits im Vorfeld abgeschlossen sein.

    Dies nahmen sich Teilnehmer der Veranstaltung, wie z.B. Pfarrer Sanke aus Langenenslingen, oder Pastoralreferentin Stefanie Brüggemann von der Seelsorgeeinheit Biberach Stadt zu Herzen.

Ansprechpartner

brass.jpg

Lucia Braß

Caritas-Flüchtlingsarbeit

Ansprechpartnerin für die kirchlichen und bürgerlichen Gemeinden, auch für das Thema Anschlussunterbringung

Anschrift:
Kolpingstr. 43
88400 Biberach

Telefon: 07351-5005-177
Email: brass(at)caritas-biberach-saulgau.de

Zuständig für die Orte: Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Bad Buchau, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Riedlingen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen
und für das
Dekanat Saulgau


Gemeindehaus St. Martin
Kirchplatz 3
88400 Biberach

01.Juli 2015
19:00 Uhr

Karte

Biberach