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Asyl & Flucht

Geflüchtete Menschen in der Stadt Biberach

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Wohnsitzauflage für geflüchtete Menschen

Aus der Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung geht hervor, ob und wer zu einer bestimmten Wohnsitznahme verpflichtet ist.

Eine Änderung bzw. Streichung der Wohnsitzauflage bzw. Umzug in ein anderes Wohnheim innerhalb der Stadt Biberach ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für geflüchtete Menschen, die in der Stadt Biberach wohnen, ist die Ausländerstelle der Stadt Biberach an der Riß zuständig.

Ausländerstelle der Stadt Biberach an der Riß

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Mittwochs zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr

Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach an der Riß
Telefon: 07351 51-883 (A – E), -481 (F – R), -582 (S – Z)
Fax: 07351 51585, E-Mail: auslaenderstelle(at)biberach-riss.de

Sofern öffentliche Leistungen in Anspruch genommen werden, muss das Sozialamt vor dem Umzug informiert werden.

Nach dem Umzog muss der neue Wohnsitz beim jeweiligen Einwohnermeldeamt (bei der Stadt Biberach an der Riß beim Bürgeramt) innerhalb von zwei Wochen anmelden werden.

Wohnen in Deutschland

Mietpreis: Der Mietpreis setzt sich in der Regel aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen. Nebenkosten sind zum Beispiel Wasser, Heizung etc. Normalerweise sind Wohnungen nicht möbliert. Sachen, die der Vormieter zurücklässt, müssen selbst bezahlt werden. In der Regel handelt es sie dabei um die Küche. Alles zusammen wird „Warmmiete“ genannt und muss jeden Monat an die Vermieterin oder den Vermieter überwiesen werden.

Wichtig: Vorher klären, was in den Nebenkosten enthalten ist.

Strom muss separat bei einem beliebigen Stromanbieter angemeldet werden.

Zusätzlich zum Mietvertrag muss oft ein sogenanntes Übergabeprotokoll beim Einzug in eine neue Wohnung unterschrieben werden. Dort wird erfasst, in welchem Zustand die Wohnung beim Einzug war. Alles, was an der Wohnung kaputt ist, muss in das Übergabeprotokoll hineingeschrieben werden. Bei einem späteren Auszug wird die Wohnung überprüft. Für alle Schäden, die nicht im Protokoll stehen, muss selbst bezahlt werden.

Egal ob in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einer Wohnung: Überall gibt es eine Hausordnung:

Lärm: Alle Menschen im Haus sind dafür verantwortlich, Lärm so gut wie möglich zu vermeiden. Besondere Rücksicht muss von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 6:00 Uhr genommen werden, dann ist Ruhezeit. An Sonntagen und Feiertagen ist den ganzen Tag Ruhezeit.

Müllentsorgung: Abfälle werden in jedem Land anders entsorgt. Ein mehrsprachiges Faltblatt mit dem Titel „Abfall sortieren“ will Menschen, die die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen, verständlich mit dem Trennsystem im Landkreis Biberach vertraut machen. „Abfall sortieren“ gibt es bei den Einwohnermeldeämtern, beim Abfallwirtschaftsbetrieb, beim Amt für Flüchtlinge und Integration. Weitere Informationen

Ansprechpartner

Daniel Poßeckert

  Stadt Biberach, Volkshochschule, Schulstraße 8, 88400 Biberach an der Riß

  07351-51-9199

  07351-51-85338

  integration(at)biberach-riss.de

  biberach-riss.de/Integration


Mehrsprachige Infos für Flüchtlinge und Migranten finden Sie hier.