EU-Migrant*innen


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    Der Familiennachzug - ein Leitfaden

    Ein Projekt des Bleibewerk Bonn
    des Kölner Flüchtlingsrat e.V.
    Gefördert durch die UNO
    Flüchtlingshilfe

    Stand: April 2024

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    Präsentation: Wen(n) das letzte Netz nicht trägt

    Obdachlosigkeit und ordnungsrechtliche Unterbringung von UnionsbürgerInnen.
    Von Joachim Krauss

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    Präsentation: Ausgeschlossen und diskriminiert?

    Zur prekären sozialrechtlichen Lage von UnionsbürgerInnen

    Von Georgi Ivanov

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    Präsentation: Existenzsichernde Leistungen für UnionsbürgerInnen, insbesondere Überbrückungsleistungen nach dem SGB XII

    Referat/Präsentation von Dorothee Frings

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    Praxisleitfaden für EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland

    Praxisleitfaden für EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland

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    UnionsbürgerInnen und Kindergeld: Referat von Kleta Grießhaber

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    Aufenthaltsrecht trifft Sozialrecht

    • Neues zum Freizügigkeitsrecht:
    • Familiennachzug
    • Abgeleitetes Recht der Eltern minderjähriger Kinder
    • Nahestehende Personen


    • Familiennachzug zu Deutschen
    • Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen: § 16 FreizügG/EU
    • Neues beim Zugang zu SGB II und SGB XII
    • Art. 10 VO 492/2011
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    Anforderungen des Deutschen Caritasverbandes (DCV) zu den geplanten EU-Ratsschlussfolgerungen zu temporär mobilen, erwerbstätigen EU-Bürger_innen

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    Broschüre: Zur aufenthalts- und sozialrechtl. Situation von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen

    4. Auflage von 2021

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    Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland


    Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden, zum Beispiel an Deutsche im Ausland oder ausländische Staatsangehörige in Deutschland.

    Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflicht bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
    • Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.

    Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen

    Infos dazu auf der Webseite der Agentur für Arbeit
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    Migrationsberatung im Landkreis Biberach

    Beratungsdienste für Zuwanderer

    Sprachkursträger für Integrationskurse im Landkreis Biberach und in angrenzenden Landkreisen


    Flyer zur Migrationsberatung
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    Fragen zur Einwanderungsgesellschaft...

    Der MEDIENDIENST INTEGRATION! ist eine Informations-Plattform für Journalistinnen und Journalisten und seit November 2012 online. Hier finden Sie mit wenigen Klicks die wesentlichen Informationen zu den Themenfeldern Migration, Integration und Asyl in Deutschland.


    https://mediendienst-integration.de/
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    Handreichung "Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige der EWR und der Schweiz"

    Die Handreichung ist eine gemeinsame Veröffentlichung der BAGFW und der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

    Broschüre als PDF-Download
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    Gleichbehandlungsstelle

    Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer wurde 2016 gegründet und hat den Auftrag, EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, die ihnen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland zustehen, zu unterstützen.


    https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/...


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Walter Wiest

Caritas Biberach-Saulgau

Migrationsdienst
Ökumenische Migrationsarbeit
MBE Migrationsberatung für Erwachsene

Anschriften:
Waldseer Str. 24
88400 Biberach
Telefon:
07351-8095-212

Kirchberg 18, 88471 Laupheim
Telefon:
07392-150100

Akazienweg 2, 88457 Kirchdorf
Telefon: 07354-935139

Email: wiest.w(at)caritas-dicvrs.de

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Christian Hoffmann

Caritas Biberach-Saulgau

Migrationsdienst, Ökumenische Migrationsarbeit
Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)


Anschriften:

Waldseer Str. 24, 88400 Biberach
Telefon: 07351 8095-216

Riedstr. 40, 88416 Ochsenhausen
Telefon: 07352 6254900
Sprechstunde jeden Di. von 13-16 Uhr

Mobilnummer: 0174 7445199
Email: hoffmann.c(at)caritas-dicvrs.de

Ansprechpartner für Biberach Stadt, Biberach Mittelberg,
die Orte Mittelbiberach, Schemmerhofen und Attenweiler

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