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Asyl & Flucht

Geflüchtete Menschen in der Stadt Biberach

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Gesundheitsversorgung

Bei leichteren Krankheiten, zum Beispiel einer Erkältung oder Kopfschmerzen, können Sie Medikamente direkt in einer Apotheke kaufen. Die Mitarbeitenden dort können Sie auch beraten.

Wenn Sie schwer krank sind und zum Arzt möchten, müssen Sie zuerst zum Sozialamt gehen. Dort bekommen Sie einen speziellen Krankenschein. Mit diesem Schein können Sie dann zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Den Arztbesuch und die Medikamente bezahlt das Sozialamt.

Kosten für medizinische Versorgung

Die Kosten für notwendige ärztliche Behandlungen für Flüchtlinge werden vom Amt für Migration und Integration übernommen; das gilt allerdings nur, wenn Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und keine eigene Krankenversicherung haben. Der Arzt rechnet dann direkt mit dem Amt für Migration und Integration ab, so dass Flüchtlinge beim Arztbesuch nichts zu bezahlen brauchen. Flüchtlinge erhalten in den ersten 15 Monaten nach der Einreise nach Deutschland nur die notwendigsten medizinischen Leistungen.

Hilfe in Ihrer Sprache

Viele Ärztinnen und Ärzte sprechen mehrere Sprachen wie auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier finden Sie ein Verzeichnis zu den verschiedenen Fremdsprachen in den Biberacher Arztpraxen.

Auch auf www.arztsuche-bw.de können Sie nach Ärztinnen und Ärzten in Ihrer Umgebung suchen, die Ihre Sprache sprechen.

Weitere Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie in der Broschüre

Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland.

Für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer hat der Verein Bild und Sprache e.V. ein Gesundheitsheft für Asylbewerber entwickelt, um die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber erleichtern und zu vereinfachen. Es enthält mehr­sprachige Anamnesebögen und Therapiepläne.

Außerdem finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium interessante Informationen zum Thema Flüchtlinge und Gesundheit.

Was tun im Notfall?

Im Notfall haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Wenden Sie sich unbedingt direkt an Ihren Sozialdienst, falls dieser in Ihrer Nähe ist.
  2. Falls Ihr Sozialdienst nicht in Ihrer Nähe ist, können Sie bei Lebensgefahr und in sehr ernsten Fällen die Telefonnummer 112 wählen. Mit dieser Nummer erreichen Sie den Not- und Rettungsdienst. Die Telefonnummer gilt überall in Deutschland.
  3. Sie können auch selbstständig zur Notaufnahme eines Krankenhauses fahren, wenn Sie dazu in der Lage sind. Die Notaufnahmen sind rund um die Uhr geöffnet. Allerdings sollten Sie diese Möglichkeit nur bei Lebensgefahr und in sehr ernsten Fällen nutzen! Wenden Sie sich zuvor an Ihren Sozialdienst, falls dieser in Ihrer Nähe ist.

Sana Klinikum Landkreis Biberach
Marie-Curie-Straße 4
88400 Biberach
Tel. 07351 55-0
information.bc(at)sana.de

Web: www.kliniken-bc.de

Weitere Adressen zu Kliniken und andere soziale Belange rund um die Gesundheit.

Weitere Kontaktstellen

Hier können Sie sich über unterschiedliche gesundheitliche Themen informieren:

Ansprechpartner

Daniel Poßeckert

  Stadt Biberach, Volkshochschule, Schulstraße 8, 88400 Biberach an der Riß

  07351-51-9199

  07351-51-85338

  integration(at)biberach-riss.de

  biberach-riss.de/Integration