aus „Flüchtlinge lernen Deutsch, wachsende Integration – mehr als nur eine Sprache“
Sprache ist im menschlichen Miteinander das wichtigste Mittel zur Verständigung. Damit kann man mit anderen Menschen in Kontakt treten, Beziehungen aufbauen, Gefühle ausdrücken und im sozialen Umfeld seinen Platz finden. Sie ermöglicht Einwanderinnen und Einwanderern die gleichberechtigte und aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und bietet ihnen neue Bildungs- und Berufschancen. Kurz: Die Sprache ist eine Schlüsselkompetenz.
Seit dem 06.08.2016 gilt ein neues Integrationsgesetz in Deutschland. Infolgedessen wurde auch die Integrationskursverordnung (IntV) geändert. Zahlreiche Änderungen, u.a. zur Steigerung der Transparenz des Integrationskursverfahrens, wurden vorgenommen.
Mit dem Berechtigungsschein des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Ausländerstelle oder des Jobcenters melden sich interessierte Personen zum Integrationskurs direkt beim Sprachkursträger in der Nähe an. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu verschiedenen Kursarten (Alphabetisierungskurs, Jugendkurs usw.) und Kosten für die Kursteilnahme. Sofern Sie bereits einen kompletten Integrationskurs besucht haben und die B1-Prüfung nicht bestanden haben, ist eine Wiederholung von 3 Modulen möglich. Diese Wiederholungszulassung kann beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragt werden. Fragen Sie bitte beim Sprachkursträger nach.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, werden Sie auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Sie können auch dann vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Ihnen die Zahlung des Kostenbeitrages aufgrund Ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwer fällt. Der notwendige Antrag kann über den Sprachkursträger an die zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge geschickt werden. Die Entscheidung erfolgt durch das Bundesamt.
Bei der Suche nach einem für Sie geeigneten Kurs helfen Ihnen die Migrationsberatungsstellen.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist in der Regel freiwillig. Die Ausländerstelle, das Jobcenter und ab 01.01.2017 das Amt für Flüchtlinge und Integration verpflichten zur Teilnahme am Integrationskurs. Wenn Sie zu einem Integrationskurs verpflichtet wurden, müssen Sie auf jeden Fall regelmäßig am Kurs und am Abschlusstest teilnehmen. Wichtig ist auch, dass Sie sich unverzüglich zu einem Integrationskurs anmelden. Spätaussiedler erhalten die Teilnahmeberechtigung vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt.
Weitere Infoseiten mit Material für Kurse:
Daniel Poßeckert
Stadt Biberach, Volkshochschule, Schulstraße 8, 88400 Biberach an der Riß
07351-51-9199
07351-51-85338
In dieser Übersicht sind die Ziele, der Ablauf und die Organisation der Integrationskurs grafisch dargestellt.
Die wichtigsten deutschen Sprachdiplome im Überblick.
Wo: Stadtbücherei
Besonders bei Flüchtlingen und Zugewandeten ist die Nachfrage nach Materialien zur Unterstützung des Sprachenerwerbs sowie nach digitalen Weiterbildungsangeboten verschiedenster Art sehr hoch. Für diese Zielgruppe bietet die Stadtbücherei zwei Lernstationen
mit kostenlosen Zugängen zu
internetbasierten Deutschkursen des
Anbieters „LinguaTV“ zur Verfügung.
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