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Asyl & Flucht

Geflüchtete Menschen in der Stadt Biberach

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Willkommen in Biberach

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" heißt es in Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht auf Asyl ist in unserer Verfassung verankert. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.

Nachdem die Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden bis April 2016 anstieg, ging sie in der Folgezeit stark zurück. Der Landkreis Biberach ist als Aufnahmebehörde für die Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Menschen zuständig. Die Stadt Biberach als weltoffene Stadt ist Gastgeber, aber auch Dienstleister für Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, zweite Heimat für Zugewanderte und bietet Schutzraum für Flüchtlinge, die in der Biberacher Gesellschaft ein Stück Heimat gefunden haben. Verschiedene Einrichtungen, Vereine sowie eine sehr große Zahl an Ehrenamtlichen engagieren sich in Biberach für geflüchtete Menschen.

Warum beteiligt sich die Stadt Biberach an der Website der Ökumenischen Migrationsarbeit www.intefgration-bc.de?

Die ÖMA arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich im ganzen Landkreis für und mit Ehrenamtlichen in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit. Dieses Konzept möchten wir von städtischer Seite unterstützen und nutzen, um Flüchtlinge, Ehrenamtliche und Hauptamtliche sowie interessierte Menschen umfassend zu informieren. Allen Beteiligten in der Migrationsarbeit soll für Ihre jeweiligen Aufgabenbereiche ein überschaubarer Wegweiser zur Verfügung stehen, der sowohl allgemeine Informationen zu verschiedenen Bereichen in der Arbeit mit Geflüchteten gibt, als auch konkrete Angebote und Ansprechpartner benennt. Die Vernetzung von Kommunen, Verbänden, Einrichtungen und Vereinen ist notwendig, um gemeinsam integrative Entwicklungen auf den Weg zu bringen und zu stärken.

Wer ist ein "Flüchtling"?

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention wird ein Flüchtling als eine Person bezeichnet, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“. Sie kann deshalb nicht in ihr Land zurückkehren und den Schutz dieses Landes in Anspruch nehmen.


Zahlen & Fakten

Behörden und Institutionen, Medien und Nicht-Regierungsorganisationen informieren fortlaufend darüber, wie sich die Situation der Flüchtlinge entwickelt.

Neuigkeiten findet man unter anderem hier:

Ansprechpartner

Daniel Poßeckert

  Stadt Biberach, Volkshochschule, Schulstraße 8, 88400 Biberach an der Riß

  07351-51-9199

  07351-51-85338

  integration(at)biberach-riss.de

  biberach-riss.de/Integration

Aktuelle Events der Stadt Biberach

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