Ummendorf
Seit August ist das neue Integrationsgesetz in Kraft. Es ist ein umfangreiches Werk, in dem durch viele Neuregelungen auf die Flüchtlingsproblematik reagiert wurde. So gibt es ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für anerkannte Flüchtlinge nur noch bei beruflicher und sprachlicher Integration.
Wird das nicht erreicht, gibt es nur eine befristete Verlängerung des Bleiberechtes, solange der Asylgrund besteht. Neu ist eine Wohnsitzverpflichtung auch für anerkannte Flüchtlinge, die seit dem 1.1.2016 ihre Anerkennung haben und öffentliche Leistungen beziehen.
Die gesetzliche Verpflichtung bezieht sich auf das Bundesland, dem der Geflüchtete zugewiesen wurde, und kann vom Landratsamt auch auf bestimmte Gemeinden ausgesprochen werden.
Aufgehoben wird diese Verpflichtung nur, wenn eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen wurde oder über eine Arbeitsstelle der Lebensunterhalt weitgehend gedeckt ist. Schon aus diesen beiden Neuerungen wird ersichtlich, dass jeder, der einer Arbeit nachgehen kann, besser gestellt ist – allerdings nicht finanziell. Das Einkommen wird ja von den öffentlichen Leistungen abgezogen.
Informationen zu den Neuerungen in der Ausbildungsförderung und dem Arbeitsmarktprogramm der Bundesregierung folgen.