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    Schwierigkeiten von Flüchtlingen bei der Arbeitssuche

    Biberach, 13.11.2015 (Tanja Bosch, ©Schwäbische Zeitung)

    Mehr als 1200 Flüchtlinge sind in diesem Jahr bereits im Landkreis Biberach angekommen. Viele von ihnen wollen sich in der Region ein neues Leben aufbauen und arbeiten. Doch das ist gar nicht so einfach. Die ersten drei Monate darf ein Mensch, der aus seiner Heimat geflohen ist, keinen Job annehmen.

    Wer aus seinem Heimatland flieht, kommt in Deutschland als erstes in einer der Landeserstaufnahmestellen (LEA) unter. Dort bleibt er im Schnitt sechs bis acht Wochen, in dieser Zeit wird der Asylantrag gestellt. Sobald festgestellt wird, dass ein Flüchtling in seinem Heimatland politisch verfolgt ist, wird sein Asylantrag in Deutschland genehmigt. Bei Menschen aus Syrien liegt die Quote bei 90 Prozent. Es gilt aber immer eine Einzelfallprüfung.

    Viele Hürden überwinden

    „Dann kommt er zu uns und drei Monate nach der Ankunft in Deutschland können Flüchtlinge grundsätzlich arbeiten“ sagt Hermann Scheel, Leiter des Sachgebiets Ausländerrecht im Landratsamt Biberach. Das Wort „grundsätzlich“ ist dabei das Stichwort: „Denn natürlich muss er erst einmal eine Stelle finden.“

    Wenn dies der Fall ist, dann müsse bei der Bundesagentur für Arbeit allerdings erst einmal abgeklärt werden, ob die Stelle überhaupt angenommen werden darf. „Es wird durch die Agentur eine Vorrangprüfung gemacht, das heißt, es muss geschaut werden, ob die Stelle zuerst für Menschen infrage kommt, die schon länger in Deutschland leben und arbeitslos gemeldet sind.“ Diese Prüfung falle erst dann weg, wenn die Flüchtlinge länger als 15 Monate in Deutschland leben.

    Soviel zur Theorie, die Praxis sieht etwas anders aus. „Die Menschen tun sich am Arbeitsmarkt oft schwer, vor allem wenn sie die Sprache nicht sprechen“, sagt Scheel. „Aber klar ist, viele Flüchtlinge sind hochmotiviert.“ Manche Firmen zögern, einen Flüchtling zu beschäftigen. Das liegt unter anderem auch daran, dass nicht klar ist, wie lange die Menschen tatsächlich bleiben. Das gebe Arbeitgebern nicht die gewünschte Sicherheit. Dies könne, je nach Dauer und Ausgang des Asylverfahrens, sehr unterschiedlich sein.

    „Dabei wäre das eine tolle Chance für den Landkreis, die betroffenen Flüchtlinge, und könnte auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken“, sagt Scheel. Er denke dabei vor allem an das Handwerk, aber auch den Pflegebereich und die Industrie.

    Praktika für Flüchtlinge

    Weitere Informationen zum Thema Praktika für Flüchtlinge gibt es bei Karin Deuschel vom Landratsamt Biberach unter Telefon 07351/527240 oder per E-Mail an

    karin.deuschel(at)biberach.de

    Unterschrift Foto: Hermann Scheel vom Landratsamt klärt über das Arbeitsrecht für Flüchtlinge auf Bild: Tanja Bosch, ©Schwäbische Zeitung