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    Kompetenzzentrum Arbeitsintegration Flüchtlinge (AIF) – ab Januar an zwei Standorten

    Biberach, 02.01.2018 (Bernd Schwarzendorfer, ©Landratsamt Biberach)

    Die Zeiten hoher Flüchtlingszuweisungen in den letzten drei Jahren haben die Bundesagentur für Arbeit Ulm und das Jobcenter des Landratsamtes Biberach veranlasst, ein gemeinsames Kompetenzzentrum Arbeitsintegration Flüchtlinge (AIF) zu gründen. Nachdem die Flüchtlingsbewegungen deutlich zurückgegangen sind, wurde die Bürogemeinschaft der beiden Behörden im Landratsamt beendet. Die Flüchtlinge werden künftig entweder direkt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Landratsamt betreut.

    Der Landkreis Biberach hat in den Jahren 2014 bis 2017 mehr als 4.000 Flüchtlinge aufgenommen. Neben der Unterbringung und der Betreuung stellt vor allem auch die berufliche Integration der Menschen eine wesentliche Herausforderung dar. Flüchtlinge mit einem Bleiberecht werden vom Jobcenter betreut, für Personen die sich noch im Asylverfahren befinden oder deren Antrag abgelehnt wurde, ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Um diese unterschiedlichen Zuständigkeiten zu überwinden und um Arbeitgebern eine zentrale Anlaufstelle zu bieten, haben Agentur für Arbeit und Landratsamt bereits vor rund zwei Jahren das Kompetenzzentrum Arbeitsintegration Flüchtlinge gegründet. Mitarbeiter von Agentur und Landratsamt haben in einer Bürogemeinschaft im Landratsamt erfolgreich zusammengearbeitet. Ehrenamtliche wurde eingebunden und Abläufe entwickelt, die den Anforderungen einer bestmöglichen beruflichen Integration entsprechen.

    „Rückblickend können wir sagen, dass die Gründung des Kompetenzzentrums in Zeiten des starken Zugangs genau richtig war“, so Landrat Dr. Heiko Schmid. Die Ergebnisse sprächen für sich. So konnten seither rund 450 Flüchtlinge in eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Weitere 100 junge Flüchtlinge traten eine Ausbildungsstelle oder Einstiegsqualifizierung an.

    Flüchtlinge werden in den Regelsystemen betreut

    Seit Monaten hat sich die Situation deutlich entspannt und es kommen nur noch wenige Flüchtlinge. Sie können problemlos in den Regelsystemen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit betreut und beraten werden. Die Bürogemeinschaft wird demnach zum Ende des Jahres beendet. Für die Betroffenen ändert sich wenig, denn beide Behörden werden auch künftig eng kooperieren und Angebote und Maßnahmen abstimmen.

    „In Zeiten der starken Fluchtmigration war die Gründung des AIF der richtige Schritt“, sagt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ulm. Auch sei die gute Zusammenarbeit nun eine gute Ausgangslage für die künftige Integrationsarbeit im Landkreis. Denn weiterhin sind zahlreiche Flüchtlinge in Sprach- und Integrationskursen oder in Maßnahmen, die zu Teilqualifizierungen oder in Einzelfällen zu einem beruflichen Abschluss führen.

    Jobcenter zentraler Ansprechpartner für Unternehmen

    Nach wie vor bleibt das Jobcenter zentraler Ansprechpartner für Unternehmen, die einen Flüchtling beschäftigen wollen. Arbeitgeber können sich wie bisher unter der Telefonnummer 07351 52 - 6363 an das Jobcenter mit allen Anfragen zu Beschäftigung von Flüchtlingen wenden. Unter aif(at)biberach.de stehen kompetente Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.

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