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    Die SZ hat beim Landratsamt Biberach nachgefragt

    Biberach, 22.01.2016 (Gerd Mägerle, ©Schwäbische Zeitung)

    Derzeit machen im Landkreis verschiedene Gerüchte in Bezug auf Flüchtlinge die Runde. Gemeinsam ist allen, dass Flüchtlinge entweder Gutscheine, die sie vom Landratsamt erhielten, „missbraucht“ haben sollen oder dass das Landratsamt entstandene Mehrkosten übernommen haben soll. Die SZ wollte vom Kreissozialamt wissen, was an den Gerüchten dran ist.

    Gerücht 1: Ein Flüchtling hat sich in einem Biberacher Modehaus eine Jacke im Wert von mehr als 400 Euro ausgesucht und wollte diese mit Gutscheinen bezahlen. Als diese nicht akzeptiert werden, weigert sich der Mann, die Jacke wieder auszuziehen, nicht einmal unter Anwesenheit der Polizei. Das Landratsamt übernahm deshalb die Bezahlung.

    Das sagt das Landratsamt: Es gibt diesen Fall nicht. Wir haben mit dem Inhaber des entsprechenden Modehauses Kontakt aufgenommen, er ärgert sich selbst über diese Gerüchte. Wir waren bereits vor einigen Wochen mit diesem Gerücht konfrontiert, damals betraf es ein Biberacher Sportgeschäft. Auch dessen Inhaber sagte, dass so ein Fall nicht vorgekommen sei.

    Handy vom Landratsamt?

    Gerücht 2: In einem Handyladen will sich ein Flüchtling ein Handy mit Gutscheinen kaufen. Er entscheidet sich für ein hochwertiges Samsung-Handy. Nach heftigem Streit wird das Handy vom Landratsamt bezahlt.

    Das sagt das Landratsamt: Auch dieser Fall ist uns nicht bekannt. Flüchtlinge bekommen keine Handys finanziert. Sie können diese aber aus ihren Sozialleistungen kaufen, wenn sie dies wollen. In jedem Fall werden hierfür keine Leistungen gewährt und keine Gutscheine ausgestellt.

    Keine Bestätigung

    Gerücht 3: Ein Flüchtling verweigert in einer Biberacher Metzgerei die Bezahlung. Das Landratsamt übernahm die Kosten.

    Das sagt das Landratsamt: Der Fall ist nicht bekannt. Auch der uns genannte Inhaber der Metzgerei konnte den Fall auf telefonische Nachfrage nicht bestätigen.

    Gerücht 4: Ein Flüchtling kommt mit einem Einkaufswagen voller Lebensmittel an die Kasse eines Discounters in Riedlingen. Am Ende muss er dafür nur 92 Cent bezahlen.

    Das sagt das Landratsamt: Flüchtlinge erhalten in begründeten Einzelfällen Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen. Im genannten Fall könnte es beispielsweise sein, dass eine größere Familie mit mehreren Gutscheinen bezahlt hat und zum Beispiel Gutscheine im Wert von 100 Euro an der Kasse vorgelegt hat. Wenn die Ware nun insgesamt 100,92 Euro kostet, muss die Flüchtlingsfamilie an der Kasse noch 92 Cent „drauflegen“. Diese Fälle können vorkommen, allerdings bekommt jeder an der Kasse mit, dass mit Gutscheinen bezahlt wurde.

    Geht das Landratsamt nichts an

    Gerücht 5: Ein Flüchtling kauft in einem Supermarkt mehrere Flaschen Mineralwasser und bezahlt diese mit einem Gutschein des Landratsamts. Vor dem Supermarkt leert er das Wasser aus, löst das Flaschenpfand ein und kauft damit Alkoholika.

    Das sagt das Landratsamt: Es ist möglich, dass so ein Fall vorkommen kann. Mit den vom Landratsamt ausgestellten Gutscheinen können Flüchtlinge keinen Alkohol und keine Zigaretten kaufen. Allerdings erhält nur ein minimaler Prozentsatz der Flüchtlinge überhaupt Gutscheine. Mehr als 95 Prozent erhalten die Sozialleistungen als Geld auf ihr Konto überwiesen, das sie hier eröffnet haben. Was sie mit diesem Geld kaufen, ist ihre Sache. Selbst wenn ein Flüchtling so wie in dem Gerücht geschildert gehandelt hat, ist das nichts, wofür das Landratsamt ihn rechtlich belangen könnte.

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