In Kürze die vier wichtigsten Punkte (RA Walz-Hildebrand):
• Eine Identitätsprüfung ist erfolgt (i.d.R. gültiger Pass liegt vor)
• Es sind keine Straftaten vorhanden
• Es besteht mindestens ein 3-jähriger Aufenthalt, bei einer Ablehnung des Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ mindestens ein 4-jähriger Aufenthalt
• Es besteht eine gute Integration (Sprache!), insbesondere der Lebensunterhalt ist gesichert! (oder es besteht kein Zweifel, dass der Lebensunterhalt bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis ab sofort gesichert ist)
Kurzinfo zu den aktuellen Anfragen:
- Alle, die in den letzten paar Jahren gekommen sind (2015+) sind i.d.R. noch nicht lange genug da.
- Alle Gambier, die ihre Papiere nicht vorgewiesen haben, brauchen keinen Härtefallantrag zu stellen
- Alle, die keine Lust auf Sprache hatten (und keinen triftigen Grund dafür haben), brauchen keinen Antrag zu stellen
- Wenn man die Ausbildung (bei einer Ausbildungsduldung) geschmissen hat, muss man sich innerhalb von 6 Monaten einen neuen Ausbildungsplatz gesucht haben und nicht einfach einen Härtefallantrag stellen
- Ein Härtefallantrag lohnt sich nur bei einem Härtefall! Die Kommission erhält unzählige Anträge, die für eine Bearbeitung überhaupt nicht geeignet sind. Das Innenministerium nimmt das gerne als Argument, die Kommission zu schließen (steht aktuell immer noch zur Debatte)
- Viele ungeeignete Anträge zermürben die Mitglieder der Kommission und diese legen aktuell gehäuft ihr Amt nieder. Es bleibt zu wenig Zeit für die wirklich wichtigen Anträge
- Der Herr Innenminister lehnt derzeit einen Großteil der von der Kommission befürworteten Anträge trotzdem ab, was aber niemanden davon abhalten soll einen Antrag zu stellen, wenn es sich um einen echten Härtefall handelt.