Sehr gute Infos zum Aufenthalt und für die Niederlassungserlaubnis von Geflüchteten

Sehr verständliche und gute Infos zum Aufenthalt über Integration (für junge Geflüchtete und Erwachsene ab 27) und für die Niederlassungserlaubnis.

Hier bei der Niederlassungserlaubnis bitte die Informationen auf Seite 2 besonders beachten (50 Monate rentenversicherungspflichtige Arbeit!). Das ist oft ein Hinderungsgrund.

Weil oft nachgefragt: eine Einbürgerung ohne einen Arbeitsplatz ist nur in äußerst wenigen Härtefällen möglich. Wenn dann trotzdem immer wieder Anträge an die Ausländerbehörde gestellt werden, werden die Kosten dem Geflüchteten in Rechnung gestellt. Das führt u.a. auch zu Verzögerungen für die anderen Antragsstellenden.

Geben Sie diese Infoblätter gerne auch an Geflüchtete weiter!

Hier gibt es weitere Links:
https://integration-bc.de/info/links

Lucia Braß
Leitung Migrationsdienste
Caritasdienste in der Flüchtlingsarbeit
Ökumenische Migrationsarbeit



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Vom Ministerium der Justiz und Migration Baden Württemberg
Mittwoch, 25.09.2024 um 19:00 Uhr
für Blumen und gemeinsames Essen
Juli 2024
​Wir möchten uns bei jedem Einzelnen von Euch für die aktive Teilnahme und das sichtbare Zeichen für die Challenge #meineNationalitätIstMensch bedanken. Wir sind überwältigt von so viel Zuspruch und Unterstützung von Klein und Groß und Jung und Alt! ❤️

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