Sehr
verständliche und gute Infos zum Aufenthalt über Integration (für junge
Geflüchtete und Erwachsene ab 27) und für die Niederlassungserlaubnis.
Hier
bei der Niederlassungserlaubnis bitte die Informationen auf Seite 2
besonders beachten (50 Monate rentenversicherungspflichtige Arbeit!).
Das ist oft ein Hinderungsgrund.
Weil oft nachgefragt: eine
Einbürgerung ohne einen Arbeitsplatz ist nur in äußerst wenigen
Härtefällen möglich. Wenn dann trotzdem immer wieder Anträge an die
Ausländerbehörde gestellt werden, werden die Kosten dem Geflüchteten in
Rechnung gestellt. Das führt u.a. auch zu Verzögerungen für die anderen
Antragsstellenden.
Geben Sie diese Infoblätter gerne auch an Geflüchtete weiter!
Hier gibt es weitere Links:
https://integration-bc.de/info/links
Lucia Braß
Leitung Migrationsdienste
Caritasdienste in der Flüchtlingsarbeit
Ökumenische Migrationsarbeit