Froher Ramadan

Wir freuen uns mit unseren muslimischen Freunden und Freundinnen, dass nun der Fastenmonat Ramadan begonnen hat. Für viele Muslime ist diese Zeit sehr wichtig, der Koran wird gelesen, die Moschee wird besucht. Das Verhältnis zu Allah soll neue Energie bekommen, auch durch das Fasten. Dieses Fasten wird als Enthaltung (imsak) von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen, Geschlechtsverkehr und Trunkenheit. Zum Fasten ist verpflichtet, wer in vollem Besitz seiner Geisteskräfte, volljährig und körperlich dazu imstande ist. Es gibt auch ethisch-moralische Komponenten, die man zu beachten hat: Unbedingt zu vermeiden sind üble Nachrede, Verleumdung, Lügen und Beleidigungen jeglicher Art.

Wir können mit ihnen allen mitfühlen, dass der Moscheebesuch und das Treffen nach dem Sonnenuntergang mit Menschen außerhalb der Familie nicht möglich sind. Wir sind froh, dass viele muslimische Verbände sich hier in Deutschland und auch in der ganzen Welt verantwortungsvoll zeigen. So wurde eine Maskenpflicht für den Moscheebesuch festgesetzt, sowie auch das Unterlassen des rituellen Waschens und das Abstandhalten. In einigen Ländern lautet schon der Ruf des Muezzins nicht mehr „Kommt her zum Gebet“ sondern „Bleibt zuhause beim Gebet“. In Deutschland folgen schon welche diesem Beispiel.

Wir hoffen mit ihnen allen, dass vielleicht im Mai unsere Gebetsstätten wieder öffnen dürfen – wenn auch eingeschränkt.
Wir denken an all die Menschen, die Allah anrufen als den Gnädigen, den Barmherzigen, den Herrn der Welten, den Schöpfergott.

Pater Alfred Tönnis wünscht gemeinsam mit dem ganzen Team der Ökumenischen Flüchtlingsarbeit von Herzen „Ramadan Kareem“!

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