Evangelische Landeskirche nimmt zu Rüstungsexporten Stellung

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat in der Herbstsynode 2016 Stellung zu deutschen Rüstungsexporten Stellung bezogen und in einer Erklärung sowohl die Beschränkung von Waffenexporten als auch die Stärkung der Friedensbildung und der zivilen Konfliktbearbeitung gefordert.


Hier einige Auszüge aus der Erklärung:

1. Was wir sehen

In zahlreichen Ländern der Welt toben Kriege oder bewaffnete Konflikte. Deutschland ist weltweit einer der größten Waffenexporteure. Dimension und Problematik von Rüstungsexporten wurden in jüngster Zeit besonders deutlich durch die Flucht von etwa 65 Millionen Menschen vorwiegend aus Kriegsgebieten. In Deutschland nahm der Wert der Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern und Kriegswaffen von 2014 auf 2015 in Euro um fast 100 % zu, im ersten Halbjahr 2016 um weitere gut 16 % gegenüber demselben Zeitraum 2015 (Rüstungsexportbericht der Bundesregierung Deutschland 2015, Stand Juni 2016 und Stand Oktober 2016).

...

3. Was wir fordern

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg tritt für gewaltfreies Handeln ein und fördert die Methoden der zivilen Konfliktbearbeitung entsprechend der Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ (2007). Das bedeutet zum einen Vermeidung oder Verminderung militärischer Gewalt, zum anderen einen Ausbau friedenschaffender und -erhaltender Maßnahmen. Konkret heißt dies: 

Beschränkung von Waffenexporten
Kriegswaffen und andere Rüstungsgüter sollen grundsätzlich nicht exportiert werden, ebenso wenig wie Lizenzen für ihre Produktion. Ausnahmen von dieser Regel sind vor der Entscheidung und öffentlich zu begründen. Der Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern in Krisengebiete ist konsequent daraufhin zu prüfen, inwieweit durch die Exporte nicht das Risiko rechtloser Gewalt befördert wird. 

Exportverbot von Kleinwaffen zu militärischen Zwecken
Kleinwaffen sind die „Massenvernichtungswaffen“ der Gegenwart. Ihr Export für militärische Zwecke ist zu verbieten und das Verbot effektiv zu kontrollieren. Wir sehen aber auch, dass z. B. die Polizei in anderen Ländern auf eine Ausstattung mit Waffen angewiesen ist. Eine Waffenlieferung für polizeiliche Zwecke ist nur in stabile staatliche Verhältnisse, die nach Grundsätzen demokratisch legitimierter rechtsstaatlicher und effektiver Regierungs- und Verwaltungsführung unter Beachtung der Menschenrechte funktionieren, vorstellbar. Es gibt jedoch kein gesichertes Verfahren, den Endverbleib dieser Waffen zu überwachen. 

Stärkung von Friedensbildung und ziviler Konfliktbearbeitung

Ansätze der Friedensbildung, der Friedenspädagogik und die zivile Konfliktbearbeitung sind in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken. Außenpolitisch sind Instrumente ziviler Konfliktbearbeitung auch finanziell vorrangig zu unterstützen. Die Überwindung von Kriegs- und Fluchtursachen muss so weit wie möglich mit friedlichen Mitteln erfolgen.

Die vollständige Erklärung kann unter folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.elk-wue.de/fileadmin/Downloads/Wir/Syno...



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