Beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen findet am Samstag, 25. März, von 10.30 bis 13 Uhr eine originalgetreu nachgestellte Verhandlung zum Asylrecht statt.
In einer neuen Veranstaltungsfolge unter dem Titel „Demokratie entdecken“, vom evangelischen Bildungswerk Oberschwaben und dem katholischen Dekanat Biberach ins Leben gerufen, sollen der Bevölkerung zentrale Elemente der Demokratie anschaulich verständlich gemacht werden.
Aus aktuellem Anlass wurde zum Auftakt aus dem Verwaltungsgericht ein Thema zum Asylrecht gewählt.
„Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ja nicht besonders im Bewusstsein der Bevölkerung präsent“, sagt die Geschäftsführerin des evangelischen Bildungswerks, die Theologin Brunhilde Raiser aus Mengen.
Deshalb habe man sich entschlossen, diesem besonders wichtigen Bestandteil des Rechtsstaates mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen.
Die Verwaltungsgerichte dienen der Durchsetzung der Herrschaft des Rechts in Deutschland, wie es vom Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 3 festgehalten ist.
In der Veranstaltung am 25. März geht es neben der Vorstellung des Verwaltungsgerichtes durch dessen Präsidenten Malte Graßhoff vor allem um einen problematischen Fall des Asylrechts: Angenommen wird, dass ein Bürger eines afrikanischen Landes mit einem Visum als Besucher in Deutschland eingereist ist, dann aber nach Ablauf des Visums einen Asylantrag stellt. „Ein Visum wird nur erteilt, wenn eine Einladung vorliegt und sich der Einladende für die Zeit des Besuchs zur Kostenübernahme für den Aufenthalt verpflichtet“, erläutert der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Otto-Paul Bitzer. Die vom Gericht zu entscheidende Frage ist nun: Muss der Einladende aufgrund der Verpflichtung auch die weiteren Kosten während des Asylverfahrens tragen? Das kann im Zweifelsfall zu erheblichen Kosten führen, wenn sich das Asylverfahren über Monate wenn nicht Jahre hinzieht.
Dieser Fall ist gar nicht so außergewöhnlich. „Denken Sie momentan zum Beispiel an die Türkei. Da wird jemand eingeladen, der Kontakt zu einem hatte, der an dem Putsch beteiligt war. Nun besteht das Risiko, dass er eingesperrt wird. Also beantragt er Asyl“, stellt Bitzer eine Möglichkeit vor. Es geht also nicht darum, dass ein abgelehnter Asylbewerber seinem Antrag auf rechtlichem Wege doch noch Erfolg verschaffen will. Der angenommene Rechtsstreit bezieht den deutschen Bürger, der ja in der Regel der Einladende ist, in die rechtliche Auseinandersetzung ein und beschränkt sich nicht auf die Konfrontation zwischen Asylsuchendem und Staat.
Die Veranstaltung muss man sich wie folgt vorstellen: Nach einem Teil der nachgestellten Verhandlung gibt es einen Schnitt und dann wird dieser Teil den Zuschauern erläutert. So geht es schrittweise weiter bis zum Urteil, wobei hier der Zeitrahmen gestrafft wird. Dabei soll für die Zuschauer auch erkennbar werden, dass hier teilweise höchst schwierige Beurteilungen anfallen und Rechtsstaatlichkeit auch bedeutet, dass sich ein einfaches Vorgehen in der Regel verbietet. „Es ist nicht damit getan, eine missliebige Person einfach vor die Tür zu setzen, also abzuschieben“, sagt dazu Brunhilde Raiser.
Da das Verwaltungsgericht für den ganzen Regierungsbezirk Tübingen zuständig ist und sich das katholische Dekanat Biberach ebenfalls an der Veranstaltungsfolge beteiligt, wird es von Laupheim aus über Biberach und Bad Schussenried einen Bustransfer geben (Gebühr 12 Euro), Interessenten aus dem Bereich Ravensburg und anderen Gemeinden des Regierungspräsidiums müssen selbst für ihre Anfahrt sorgen.
Eine Anmeldung muss bis Donnerstag, 23. März, stattfinden:
Evangelisches Bildungswerk Oberschwaben, Höhengang 11/1, 88212 Ravensburg, Telefon 0751/41041, Fax 41042, , www.ebo-rv.de,
ggf. mit Angabe des Zusteigeortes.